Wichtiger Hinweis zu diesem Lehrgang:
Damit hier Zuschüsse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Unfallkasse NRW und von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gewährt werden können, müssen von Ihnen vor Lehrgangsbeginn die entsprechenden Gutscheine bzw. Anmeldeformulare angefordert werden.
Andernfalls müssen wir Ihnen die Teilnehmergebühren in Höhe von zur Zeit 45,00 Euro pro TN in Rechnung stellen.
Ab dem 01.08.2020 wird den Firmen und Einrichtungen für alle Lehrgänge der Differenzbetrag (ca. 15,00 Euro pro TN) zwischen dem BG Zuschuss und der neuen TN Gebühr in Rechnung gestellt.
Unfallkasse NRW:
https://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/themen/erste-hilfe/formulare.html
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
www.bgw-online.de/erste-hilfe
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