Wir bieten Ihnen einen fundierten, bundesweit anerkannten Branschutzhelfer-Lehrgang gemäß §10 ArbSchG, ASR A2.2 sowie DGUV Vorschrift 1 (DGUV Information 205-023) inklusive praktischer Löschübungen zu fairen Preisen durch unsere erfahrenen Brandschutzbeauftragten an.
Seit der Novellierung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) in Bezug auf Maßnahmen zur Brandverhütung im November 2012 muss jeder Arbeitgeber Brandschutzhelfer vorhalten.
Die notwendige Anzhal ergibt sich dabei aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und liegt - bei normaler Gefährdung - bei 5% der Beschäftigten.
Von Februar bis Oktober finden Sie diverse Termine, an denen wir Sie bzw. Ihre MitarbeiterInnen quaifiziert zu BrandschutzhelferInnen ausbilden! Sollten Sie einen Unternehmens-eigenen Inhouse-Termin wünschen, setzen Sie sich gerne mit uns per eMail (bildungszentrum@drk-bochum.de) in Verbindung. |